Rollenklärung
Auftrag, Kompetenzen, Grenzen und Eskalationswege schriftlich festlegen.
Führung und Fachverantwortung auf Zeit
Wenn eine Schlüsselrolle ausfällt oder noch nicht besetzt ist, klären wir innert kurzer Zeit Aufgabe, Verantwortung, Entscheidkompetenz, Pensum, Dauer und Übergabe. Der transparente Rechner vergleicht zudem Honorar, Arbeitgeberanteile, Systemkosten, Rekrutierung, Planung und produktive Kapazität mit einer Festanstellung. Eine Zusage erfolgt erst nach Prüfung von Qualifikation, Verfügbarkeit und rechtlicher Einsatzform.
Was Sie erhalten
Auftrag, Kompetenzen, Grenzen und Eskalationswege schriftlich festlegen.
Führung, Fachfunktion oder Backoffice kontrolliert überbrücken.
Entscheide, Nachweise, offene Punkte und Wissen zurückgeben.
Kostenvergleich ohne Schönrechnung
Verglichen werden dieselbe produktive Kapazität und derselbe Zeitraum. Die Festanstellung wird als betriebliche Vollkostenstelle gerechnet: mit Lohn, Arbeitgeberbeiträgen, Einarbeitung, Versicherungen, IT, Räumen, zentralen Diensten, Weiterbildung, Ausfall- und Verfügbarkeitskosten. Beim Ad-interim-Honorar werden dieselben Kostenarten als Vollkosten des Anbieters sichtbar gemacht. Ferien, Feiertage, Krankheit und Weiterbildung bleiben Kapazitätsfaktoren und werden nicht doppelt verrechnet.
Einfache Ansicht: Rolle, Pensum, Dauer und Vergleichslohn genügen für den ersten Kostenkorridor. Alle Arbeitgeber-, Ausfall- und Gemeinkosten können Sie in der Expertenansicht prüfen und anpassen.
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Ausgangswerte 2026 für einen Zürcher Beispielbetrieb: 6,4 % AHV/IV/EO und ALV, 1,025 % FAK sowie 0,3 % Ausgleichskassen-Verwaltung. UVG, KTG, NBU und BVG hängen vom Versicherungs- und Vorsorgevertrag ab. Der BVG-Wert ist eine vereinfachte Planungsannahme. Betriebs- und Gemeinkosten sind anpassbare Stellenanteile. Die Ausfallprozentsätze verändern nur die produktive Kapazität.
| Kostenposition | Festanstellung | Ad interim |
|---|---|---|
| Bruttolohn / produktives Honorar | – | – |
| Anteil 13. Monatslohn | – | – |
| AHV/IV/EO und ALV – Arbeitgeberanteil | – | – |
| Familienausgleichskasse (FAK) | – | – |
| Ausgleichskassen-Verwaltung | – | – |
| Berufsunfallversicherung (UVG/BU) | – | – |
| Krankentaggeld (KTG) – Arbeitgeberanteil | – | – |
| Nichtberufsunfall – freiwilliger Arbeitgeberanteil | – | – |
| BVG – Arbeitgeberanteil | – | – |
| IT, Geräte, Software und Arbeitsplatz | – | – |
| Räume, Infrastruktur, Energie und Sicherheit | – | – |
| Rekrutierung und Auswahl / einmalige Startphase | – | – |
| Einarbeitung und Wissensaufbau (auf 24 Monate verteilt) | – | – |
| HR, Lohnadministration und Führung | – | – |
| Finanzen, Recht, QM und zentrale Dienste | – | – |
| Betriebs-, Haftpflicht-, Sach- und Cyberversicherungen | – | – |
| Weiterbildung, Lizenzen und Fachwissen | – | – |
| Akquisition und Vertrieb – falls rollenrelevant | – | – |
| Verfügbarkeits-, Leerlauf- und Ersatzreserve | – | – |
| MWST-Kostenanteil | – | – |
| Gesamtkosten pro Monat | – | – |
Kapazität und Ausfall transparent
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Der Arbeitgeber finanziert neben dem Lohn auch Sozialleistungen, bezahlte Ausfälle, Rekrutierung, Einarbeitung, IT und Räume, Versicherungen, Administration, Führung, zentrale Dienste, Weiterbildung sowie Verfügbarkeits- und Ersatzreserven.
Das Honorar finanziert die eigenen Löhne und Sozialleistungen des Anbieters, nicht verrechenbare Ausfälle, Versicherungen, Akquisition, Verfügbarkeit und Leerlauf, Administration, Systeme sowie Einsatz- und Haftungsrisiken. Der Richtwert ist auf eine moderate kalkulatorische Zielmarge von rund 10–12 % nach Anbieter-Vollkosten ausgerichtet.
Der Preisabstand zwischen beiden Modellen ist deshalb nicht die Gewinnmarge. Eine tatsächliche Anbietermarge entsteht erst nach Abzug sämtlicher Anbieter-Vollkosten. Die Zielmarge ist ein Kalkulationsrahmen und kein garantierter Gewinnbetrag.
Illustrativer Vergleich, keine Offerte und keine Lohnabrechnung. Lohn, BVG, FAK, UVG/KTG, Betriebsversicherungen, Absenzen, MWST, Spesen, Gemein- und Systemkosten unterscheiden sich nach Person, Kanton, Vorsorgeplan, Versicherungsverträgen und Einsatz. Die Festanstellung enthält anpassbare Stellenanteile der betrieblichen Vollkosten; sie sind nicht alle durch die Person neu ausgelöste Kosten. Beim Ad-interim-Modell sind die Anbieter-Vollkosten im Honorar enthalten und ohne dessen interne Kalkulation nicht einzeln bezifferbar. Ferien und Ausfälle sind Kapazitätsfaktoren, keine zusätzlich aufgeschlagenen Lohnkosten.
2026 · AHV/IV · Sozialversicherungen · SECO / Betriebsversicherungen
So entsteht ein belastbares Ergebnis
Wenn eine Schlüsselrolle ausfällt oder noch nicht besetzt ist, klären wir innert kurzer Zeit Aufgabe, Verantwortung, Entscheidkompetenz, Pensum, Dauer und Übergabe. Der transparente Rechner vergleicht zudem Honorar, Arbeitgeberanteile, Systemkosten, Rekrutierung, Planung und produktive Kapazität mit einer Festanstellung. Eine Zusage erfolgt erst nach Prüfung von Qualifikation, Verfügbarkeit und rechtlicher Einsatzform.
Weitere schnelle Wege
Zwölf gezielte Fragen klären Rolle, Wachstum, Führungsreife, Ziel und Dringlichkeit. Daraus entsteht ein Führungs- und Wachstumsprofil mit Zielkorridor, Prioritäten und Aktionsplan.
Eine DASTI-Dienstwelt
Beratung, Bildung, Assistenz, Therapie und Gesundheit bleiben fachlich eigenständig und sind sichtbar über die DASTI AG verbunden.